Was heißt Wahlarzt?
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Daher unterscheidet sich eine Wahlarztordination in manchen Punkten von einer Kassenordination.
In Ihrer Behandlung unterliege ich als Wahlarzt keiner von den Sozialversicherungsträgern auferlegten Einschränkung und Kontingentierung. Dies bietet mir die Möglichkeit der individuellen Behandlung als Privatpatient.
In der Regel hat ein Wahlarzt weniger Patienten, die er betreut.
Das bedeutet für Sie:
• flexible, kurzfristige Terminvergabe
• kurze Wartezeiten
• viel Zeit für persönliches Gespräch, Untersuchung und Behandlung.
Die von mir ausgestellten Rezepte werden in der Apotheke gleich wie Kassenrezepte behandelt, auch Überweisungen werden ohne Einschränkungen angenommen.
Die von mir gestellten Honorare werden von Ihnen nach Abschluss der Behandlung bar oder mit Karte bezahlt, die Rechnung kann für Sie direkt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mein Tarifsystem orientiert sich an der Honorarordnung der Sozialversicherungsträger. Meine Preise sind nach Zeitaufwand, Geräte- und Materialkosten kalkuliert, ich bitte aber um Verständnis, dass ich nicht auf die zwischen den verschiedenen Krankenkassen bestehenden Tarif-Unterschiede eingehen kann.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich in der Ordination jederzeit gerne zur Verfügung.